Im Urheberrecht der Schweiz spielen Abmahnungen eine bedeutende Rolle im Umgang mit Urheberrechtsverletzungen bzw. Copyright. Eine Abmahnung in diesem Kontext ist ein formelles Schreiben, das von einem Rechteinhaber oder dessen Vertreter (oft Anwälte) an eine Person oder Organisation gesendet wird, die verdächtigt wird, Urheberrechte verletzt zu haben. Ziel einer solchen Abmahnung ist es, die urheberrechtswidrige Handlung aufmerksam zu machen, die sofortige Einstellung dieser Handlungen zu fordern und oft auch Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Die Abmahnung dient mehreren Zwecken:
1. Unterbindung der Rechtsverletzung: Die Hauptfunktion einer Abmahnung besteht darin, den Adressaten dazu aufzufordern, die rechtsverletzende Handlung unverzüglich zu unterlassen und zukünftig zu unterlassen.
2. Schadensersatz: Häufig fordert der Rechteinhaber neben der Unterlassung auch Schadensersatz für die bereits entstandenen Verletzungen seines Urheberrechts. Dies kann eine Zahlungsforderung beinhalten, die sich nach dem tatsächlichen Schaden oder nach einer Lizenzanalogie richtet, also danach, was der Verletzter hätte zahlen müssen, wenn er eine Lizenz für die Nutzung des urheberrechtlich geschützten Werks erworben hätte.
3. Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen: Durch die Abmahnung wird «dem Verletzter» die Möglichkeit gegeben, den Rechtsstreit ohne gerichtliche Auseinandersetzung zu bereinigen. Die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz können oft einen Rechtsstreit vermeiden.
Um wirksam zu sein, muss eine urheberrechtliche Abmahnung in der Schweiz bestimmte Informationen enthalten:
– Identifikation des geschützten Werks: Das Schreiben sollte klar das Werk identifizieren, dessen Urheberrechte verletzt wurden.
– Beschreibung der Verletzung: Es muss detailliert beschrieben werden, in welcher Form die Urheberrechte verletzt wurden.
– Forderungen: Die Abmahnung muss die Forderungen des Rechteinhabers enthalten, insbesondere die Aufforderung zur Unterlassung und ggf. zur Schadensersatzzahlung.
– Fristsetzung: Dem Adressaten wird in der Regel eine Frist gesetzt, innerhalb derer er auf die Abmahnung reagieren und die geforderten Maßnahmen ergreifen muss.
Es ist wichtig, dass Abmahnungen im Urheberrecht nicht leichtfertig ausgesprochen werden. Der Rechteinhaber sollte sicherstellen, dass tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und dass seine Forderungen angemessen sind. Empfänger einer urheberrechtlichen Abmahnung in der Schweiz sollten die Ernsthaftigkeit des Schreibens erkennen und entsprechend reagieren, idealerweise unter Hinzuziehung rechtlicher Beratung, um ihre Rechte und Pflichten vollständig zu verstehen und angemessen zu handeln.