Mitarbeiter

Abmahnungen in Bezug auf Mitarbeiter sind ein wesentlicher Bestandteil des Arbeitsrechts und dienen als Instrument der verhaltens- oder leistungsbedingten Steuerung innerhalb eines Unternehmens. Eine Abmahnung ist eine formelle Mitteilung des Arbeitgebers an den Mitarbeiter, in der ein bestimmtes, als unangemessen betrachtetes Verhalten oder eine unzureichende Leistung gerügt und die Aufforderung ausgesprochen wird, dieses Verhalten oder die Leistung zu verbessern.

Kündigung
Kündigung Symbolbild

Abmahnungen haben mehrere wichtige Funktionen:

1. Warnfunktion: Die Abmahnung dient als Warnung an den Mitarbeiter, dass sein Verhalten oder seine Leistung nicht den Anforderungen des Arbeitsvertrags entspricht. Sie macht deutlich, dass bei Nichtänderung des Verhaltens oder der Leistung arbeitsrechtliche Konsequenzen, einschließlich einer möglichen Kündigung, folgen können.

2. Dokumentationsfunktion: Abmahnungen sind schriftlich zu formulieren und werden in der Personalakte des Mitarbeiters aufbewahrt. Sie dienen als Beweismittel im Falle arbeitsrechtlicher Streitigkeiten, insbesondere wenn es um die Rechtfertigung einer Kündigung geht.

3. Korrekturfunktion: Die Abmahnung gibt dem Mitarbeiter die Möglichkeit, sein Verhalten oder seine Leistung zu korrigieren und somit eine Kündigung zu vermeiden. Sie ist damit ein Mittel zur Verhaltenssteuerung und Leistungsverbesserung.

Eine wirksame Abmahnung muss bestimmte formale und inhaltliche Kriterien erfüllen:

Klare Beschreibung des Fehlverhaltens oder der unzureichenden Leistung: Das beanstandete Verhalten oder die Leistung muss präzise beschrieben werden, sodass für den Mitarbeiter klar erkennbar ist, welches Verhalten oder welche Leistung kritisiert wird.

Hinweis auf die Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten: Es muss deutlich gemacht werden, dass das beanstandete Verhalten oder die unzureichende Leistung eine Verletzung des Arbeitsvertrags darstellt.

Aufforderung zur Verhaltens- oder Leistungsänderung: Der Mitarbeiter muss aufgefordert werden, sein Verhalten oder seine Leistung zu verbessern.

Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen bei Nichtänderung: Es muss darauf hingewiesen werden, dass im Falle einer Nichtänderung des Verhaltens oder der Leistung weitere arbeitsrechtliche Schritte, bis hin zur Kündigung, folgen können.

In der Praxis ist es wichtig, dass Abmahnungen fair, gerecht und konsistent ausgesprochen werden. Sie sollten nicht als Bestrafung, sondern als Möglichkeit zur Verbesserung und zur Klärung von Erwartungen genutzt werden. Bei schwerwiegenden Verstössen oder wiederholtem Fehlverhalten können jedoch Abmahnungen die Vorstufe zu einer Kündigung darstellen. In solchen Fällen ist es oft ratsam, dass sich Arbeitgeber und Mitarbeiter rechtlich beraten lassen, um ihre Rechte und Pflichten zu verstehen und angemessen zu handeln.

So kann eine Abmahnung gegenüber dem Mitarbeiter aussen: